Navigation Horizontal | Navigation Vertical / Unternavigation | Direkt zum Inhalt

Inhalt:

Umfang / Zeitraum

Es gibt keine feste Regel, was den Umfang und kaum eine was den Zeitraum der Dauergrabpflege betrifft.

Die Pflegevereinbarung mit der Dauergrabpflege-Einrichtung wird auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen. Die maximale Laufzeit, die Sie wählen können, ist abhängig von dem in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht für das Grab. In der Regel 25-30 Jahre.

Was den Umfang, der vom Friedhofsgärtner zu erbringenden Leistung angeht liegt es ganz alleine bei Ihnen. Die angebotenen Leistungen reichen vom einfachen sauberhalten der Grabstelle bis hin zum Komplett-Service. Sie vereinbaren ganz individuell nach Ihren Wünschen.

Und sollten Sie sich später einmal umbesinnen, können die Vereinbarungen zu Lebzeiten jederzeit angepasst oder ergänzt werden.

Weitere Informationen:

WE08-S1-1.jpg
 
 

Komplette Unternavigation von Blumen Wunsch